Keiner beschäftigt sich mit dem Thema wirklich gerne, aber wenn es dann doch passiert, ist es wichtig, die richtigen Helfer zu haben. Hat es im Straßenverkehr einmal wieder gekracht, weil ein anderer Fahrer das eigene Auto beschädigt hat, steht einem nach dem Unfall ein kostenfreier kfz gutachter zu, der den Schaden am eigenen Auto bewertet. Dieser erledigt seine Arbeit natürlich generell nicht kostenlos, sondern wird bei einem fremdverschuldeten Unfall von der gegnerischen Versicherung, also der Versicherung des Unfallverursachers, bezahlt. Diese beauftragt den Gutachter jedoch nicht, sondern dafür bin ich als die Person, die den Schaden hat, selber verantwortlich. Dies ist aber kein Thema, um das man sich gerne und häufig kümmert, weshalb in diesem Thema oft das Wissen fehlt. Doch das ist gar kein Problem, hierfür sind dann die Unfallpaten zuständig. Über deren Website lässt sich ganz einfach der Schaden am Auto melden. Das ist wirklich kinderleicht, man braucht dafür einfach nur ein Formular auszufüllen.
Die Unfallpaten haben seit langem Wissen auf diesem Gebiet, also wissen ganz genau was sie machen. Viele wissen, dass ihnen der Schaden erstattet wird, aber denken, dass dann häufig nicht mehr möglich ist. Das ist jedoch falsch! Dadurch, dass man auch kostenfrei einen Rechtsanwalt an die Seite gestellt bekommt, lässt sich nämlich noch einiges mehr an Geld fordern. Es gibt nämlich noch die Möglichkeit, eine Nutzungsausfallentschädigung zu fordern. Wer das Auto für seinen täglichen Arbeitsweg benötigt, hat nun vorerst ein Problem, denn nicht jeder Ort lässt sich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln perfekt erreichen. So muss dann also der Verursacher, beziehungsweise seine Versicherung, das Geld für einen Mietwagen bezahlen, solange das eigene Auto in der Reperatur ist.